Räumlichkeiten
Unsere Räumlichkeiten im Überblick
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Eine Überlassung von Räumen zu gewerblichen Zwecken, Betriebsfeiern und für private Feiern und Familienfeste ist grundsätzlich nur nachrangig (für ortsansässige Firmen und Bürger) möglich.
Saal und Musiksaal stehen für private Familien- und Betriebsfeiern und zu gewerblichen Zwecken jedoch nicht zur Verfügung.
Siehe dazu AVB §1 Punkt 2, 2. Absatz:
Zitat: „Eine Überlassung von Räumen zu gewerblichen Zwecken, Betriebsfeiern und für
private Feiern und Familienfeste ist grundsätzlich nur nachrangig (für ortsansässige
Firmen und Bürger) möglich. Saal und Musiksaal stehen für private Familien- und
Betriebsfeiern und zu gewerblichen Zwecken jedoch nicht zur Verfügung.“